Landgericht Bonn, 2011-05-27, 3 O 71/11

3 O 71/11Kantonsgericht27.05.2011

Regest

Zum Anspruch einer Bank auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen einer Zwangsversteigerung beauftragten Makler, wenn die Maklergesellschaft mit der Bank konzernmäßig verflochten ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 71/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-27

Aktenzeichen: 3 O 71/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0527.3O71.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Leitsätze

Zum Anspruch einer Bank auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen einer Zwangsversteigerung beauftragten Makler, wenn die Maklergesellschaft mit der Bank konzernmäßig verflochten ist.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 1.801,66 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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