6 T 298/10•Landgericht Bonn, 2011-03-28, 6 T 298/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 298/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-28
Aktenzeichen: 6 T 298/10
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2011:0328.6T298.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 15.11.2010, eingegangen am 25.11.2010, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 19.07.2010 – 96 IN 21506 – wird auf seine Kosten verworfen.
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