5 S 177/09•Landgericht Bonn, 2009-11-25, 5 S 177/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 177/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 5 S 177/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1125.5S177.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.07.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 104 C 64/09 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.328,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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