6 T 63/09•Landgericht Bonn, 2009-11-09, 6 T 63/09
Landgericht Bonn, 2009-11-09, 6 T 63/09
6 T 63/09Kantonsgericht09.11.2009
Regest
Die Rechtsnachfolge ist für die Klauselumschreibung nicht offenkundig, wenn die Abtretung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Vorlage der notariell beglaubigten Abtretungsurkunde im Original ist daher nicht entbehrlich.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 63/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-09
Aktenzeichen: 6 T 63/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1109.6T63.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 727, 291 ZPO
Leitsätze
Die Rechtsnachfolge ist für die Klauselumschreibung nicht offenkundig, wenn die Abtretung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Vorlage der notariell beglaubigten Abtretungsurkunde im Original ist daher nicht entbehrlich.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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