Landgericht Bonn, 2009-11-09, 6 T 63/09

6 T 63/09Kantonsgericht09.11.2009

Regest

Die Rechtsnachfolge ist für die Klauselumschreibung nicht offenkundig, wenn die Abtretung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Vorlage der notariell beglaubigten Abtretungsurkunde im Original ist daher nicht entbehrlich.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 63/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-09

Aktenzeichen: 6 T 63/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1109.6T63.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§ 727, 291 ZPO

Leitsätze

Die Rechtsnachfolge ist für die Klauselumschreibung nicht offenkundig, wenn die Abtretung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Vorlage der notariell beglaubigten Abtretungsurkunde im Original ist daher nicht entbehrlich.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.