Landgericht Bonn, 2009-10-12, 6 T 271/05

6 T 271/05Kantonsgericht12.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 271/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-12

Aktenzeichen: 6 T 271/05

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1012.6T271.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.08.2005, durch den die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden ist, dahingehend abgeändert, dass die Insolvenzverwaltervergütung auf insgesamt 8.334,56 € festgesetzt wird.

Die Gebühr nach Nr. 2361 KV-GKG wird nicht erhoben.

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