6 S 107/09•Landgericht Bonn, 2009-10-08, 6 S 107/09
Landgericht Bonn, 2009-10-08, 6 S 107/09
6 S 107/09Kantonsgericht08.10.2009
Regest
Eine Nachforderung des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung kann nicht im Urkundenprozess geltend gemacht werden.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 107/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-08
Aktenzeichen: 6 S 107/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1008.6S107.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 535, 556 BGB, 592 ZPO
Leitsätze
Eine Nachforderung des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung kann nicht im Urkundenprozess geltend gemacht werden.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.06.2009 verkündete Urkundsvorbehaltsurteil des Amtsgerichts Rheinbach – 3 C 317/08 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 16.02.2009 – 3 C 317/08 – wird aufgehoben. Die Klage wird als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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