6 T 103/09•Landgericht Bonn, 2009-10-06, 6 T 103/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 103/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-06
Aktenzeichen: 6 T 103/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1006.6T103.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Waldbröl vom 27.03.2009, 002 K 028/09, wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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