Landgericht Bonn, 2009-10-01, 1 O 140/09

1 O 140/09Kantonsgericht01.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 140/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-01

Aktenzeichen: 1 O 140/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1001.1O140.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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