6 T 234/09 / 6 T 235/09•Landgericht Bonn, 2009-08-25, 6 T 234/09 / 6 T 235/09
Landgericht Bonn, 2009-08-25, 6 T 234/09 / 6 T 235/09
6 T 234/09 / 6 T 235/09Kantonsgericht25.08.2009
Regest
1.) Zu Fragen der Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, insbesondere bei nochmaliger Fristsetzung. 2. ) Zur Frage der Rechtspflegerzuständigkeit zur Entscheidung über die Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, wenn der Rechtspfleger eine im Eröffnungsverfahren vom Richter gesetzte Frist für unerheblich hält.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 234/09 / 6 T 235/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 6 T 234/09 / 6 T 235/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0825.6T234.09.6T235.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: §§ 20 Abs. 2, 287 Abs. 1 Satz 2, 4 InsO, 189, 224 Abs. 2, 233 ZPO
Leitsätze
1.) Zu Fragen der Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, insbesondere bei nochmaliger Fristsetzung.
- ) Zur Frage der Rechtspflegerzuständigkeit zur Entscheidung über die Rechtzeitigkeit des Restschuldbefreiungsantrages, wenn der Rechtspfleger eine im Eröffnungsverfahren vom Richter gesetzte Frist für unerheblich hält.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 13.08.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 12.08.2009 –97 IN 311/04- [=6 T 235/09 LG Bonn], durch den der Wiedereinsetzungsantrag der Schuldnerin vom 10.08.2009 zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss vom 12.08.2009 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 13.08.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.07.2009 –97 IN 311/04- [=6 T 234/09 LG Bonn], durch den der Restschuldbefreiungsantrag der Schuldnerin vom 23.05.2005 als unzulässig zurückgewiesen worden ist, wird der angefochtene Beschluss vom 27.07.2009 aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass der Restschuldbefreiungsantrag der Schuldnerin vom 23.05.2005 rechtzeitig gestellt ist.
Das Verfahren wird zur anderweitigen Entscheidung des Amtsgerichts über den Restschuldbefreiungsantrag der Schuldnerin vom 23.05.2005 an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.