1 O 91/09•Landgericht Bonn, 2009-08-07, 1 O 91/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 1 O 91/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-07
Aktenzeichen: 1 O 91/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0807.1O91.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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