23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09•Landgericht Bonn, 2009-07-03, 23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09
Landgericht Bonn, 2009-07-03, 23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09
23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09Kantonsgericht03.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-03
Aktenzeichen: 23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0703.23KLS160.900JS108.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte P wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Der Angeklagte Z wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte Y wird unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
§§ 1, 3 Abs. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; 27, 52, 53 StGB
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