Landgericht Bonn, 2009-07-03, 23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09

23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09Kantonsgericht03.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-03

Aktenzeichen: 23 KLs - 900 Js 1085/08 - 14/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0703.23KLS160.900JS108.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte P wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Der Angeklagte Z wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte Y wird unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

§§ 1, 3 Abs. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; 27, 52, 53 StGB

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