8 S 122/09•Landgericht Bonn, 2009-07-02, 8 S 122/09
Landgericht Bonn, 2009-07-02, 8 S 122/09
8 S 122/09Kantonsgericht02.07.2009
Regest
Der nichteheliche Lebensgefährte gehört nicht zu den Hinterbliebenen i.S.d. § 8 BestG NW. Zum Kostenerstattungsanspruch des nichtehelichen Lebensgefährten gegen die Kinder trotz zerrütteter Familienverhältnisse.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 122/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-02
Aktenzeichen: 8 S 122/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0702.8S122.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: BGB § 679; BestG NW § 8 Abs.1
Leitsätze
Der nichteheliche Lebensgefährte gehört nicht zu den Hinterbliebenen i.S.d. § 8 BestG NW. Zum Kostenerstattungsanspruch des nichtehelichen Lebensgefährten gegen die Kinder trotz zerrütteter Familienverhältnisse.
Tenor
1.) Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 13.05.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (11 C 404/08) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
2.) Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
3.) Der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten zu 2.) vom 18.06.2009 wird zurückgewiesen.
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