27 KLs 3/09•Landgericht Bonn, 2009-06-22, 27 KLs 3/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 27 KLs 3/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-22
Aktenzeichen: 27 KLs 3/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0622.27KLS3.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Angeklagte T wird wegen Vorteilsnahme in 34 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je ## Euro verurteilt.
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Der Angeklagte W wird wegen Beihilfe zur Vorteilsnahme in 27 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 240 Tagessätzen zu je ##,- Euro verurteilt.
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Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Vergehen, strafbar gemäß §§ 331 Abs. I, 27 Abs. I, II, 28 Abs. I, 53 StGB.
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