Landgericht Bonn, 2009-06-12, 15 O 451/08

15 O 451/08Kantonsgericht12.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 451/08 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-12

Aktenzeichen: 15 O 451/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0612.15O451.08.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem P Kreis allen materiellen Schaden zu ersetzen, der dem P Kreis dadurch entsteht, dass der Kläger die Dreimonatsfrist zur Anzeige der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aus § 9 Abs. 2 Ziffer 1 SGB V, die mit dem Datum der Rechtskraft seiner Scheidung (9.11.2005) begann, versäumt hat.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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