15 O 451/08•Landgericht Bonn, 2009-06-12, 15 O 451/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 15 O 451/08 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-12
Aktenzeichen: 15 O 451/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0612.15O451.08.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage ist hinsichtlich des Zahlungsanspruchs dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem P Kreis allen materiellen Schaden zu ersetzen, der dem P Kreis dadurch entsteht, dass der Kläger die Dreimonatsfrist zur Anzeige der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aus § 9 Abs. 2 Ziffer 1 SGB V, die mit dem Datum der Rechtskraft seiner Scheidung (9.11.2005) begann, versäumt hat.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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