Landgericht Bonn, 2009-06-04, 6 S 9/09

6 S 9/09Kantonsgericht04.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 S 9/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-04

Aktenzeichen: 6 S 9/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0604.6S9.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten vom 13.01.2009 gegen das am 11.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 5 C 56/08 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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