6 S 51/09•Landgericht Bonn, 2009-06-04, 6 S 51/09
Landgericht Bonn, 2009-06-04, 6 S 51/09
6 S 51/09Kantonsgericht04.06.2009
Regest
Wird der Wohnungsmieter durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Eigentümer, so kann er vom Zwangsverwalter, der die Kaution vom früheren Vermieter nicht erhalten hat, die Auszahlung der Kaution nicht verlangen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 51/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-04
Aktenzeichen: 6 S 51/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0604.6S51.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: §§ 57, 152 Abs. 2 ZVG, 566a BGB
Leitsätze
Wird der Wohnungsmieter durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Eigentümer, so kann er vom Zwangsverwalter, der die Kaution vom früheren Vermieter nicht erhalten hat, die Auszahlung der Kaution nicht verlangen.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.01.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 111 C 179/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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