10 O 483/08•Landgericht Bonn, 2009-05-19, 10 O 483/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 483/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-19
Aktenzeichen: 10 O 483/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0519.10O483.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: § 86a Abs. 1 HGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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