31 T 947/08•Landgericht Bonn, 2009-05-15, 31 T 947/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 31 T 947/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-15
Aktenzeichen: 31 T 947/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0515.31T947.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde vom 23.12.2008 wird aus den Gründen des angefochtenen Ordnungsgeldbescheides, der die Sach- und Rechtslage zutreffend wiedergibt, sowie der Beschwerdeerwiderung des Bundesamtes für Justiz vom 27.04.2009 und des gerichtlichen Hinweises vom 30.04.2009, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, zurückgewiesen.
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