22 KLs 38/08•Landgericht Bonn, 2009-05-08, 22 KLs 38/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 KLs 38/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-08
Aktenzeichen: 22 KLs 38/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0508.22KLS38.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, Vergewaltigung in zwei Fällen sowie besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Köperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der
Kosten des Revisionsverfahrens sowie die den Nebenklägern
entstandenen notwendigen Auslagen.
– §§ 177 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2a, 211, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB, 1 ff., 106 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 JGG –
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