14 O 18/09•Landgericht Bonn, 2009-04-23, 14 O 18/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 14 O 18/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-23
Aktenzeichen: 14 O 18/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0423.14O18.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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