Landgericht Bonn, 2009-04-23, 14 O 18/09

14 O 18/09Kantonsgericht23.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 14 O 18/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-23

Aktenzeichen: 14 O 18/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0423.14O18.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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