Landgericht Bonn, 2009-03-16, 1 O 457/07

1 O 457/07Kantonsgericht16.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 457/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-16

Aktenzeichen: 1 O 457/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0316.1O457.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.100,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2008 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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