Landgericht Bonn, 2009-03-16, 1 O 400/07

1 O 400/07Kantonsgericht16.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 400/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-16

Aktenzeichen: 1 O 400/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0316.1O400.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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