Landgericht Bonn, 2009-03-16, 1 O 362/07

1 O 362/07Kantonsgericht16.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 362/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-16

Aktenzeichen: 1 O 362/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0316.1O362.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 5.575,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 20% und das beklagte Land zu 80% zu tragen.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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