Landgericht Bonn, 2009-03-04, 6 T 221/08

6 T 221/08Kantonsgericht04.03.2009

Regest

§ 851 c Abs. 2 ZPO führt nicht dazu, dass die Pfändungsfreigrenze um die monatlich zu leistenden Beträge für eine Versicherrung im Sinne von Abs. 1 der Vorschrift zu erhöhen ist.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 221/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 6 T 221/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0304.6T221.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 851 c ZPO

Leitsätze

§ 851 c Abs. 2 ZPO führt nicht dazu, dass die Pfändungsfreigrenze um die monatlich zu leistenden Beträge für eine Versicherrung im Sinne von Abs. 1 der Vorschrift zu erhöhen ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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