6 T 221/08•Landgericht Bonn, 2009-03-04, 6 T 221/08
Landgericht Bonn, 2009-03-04, 6 T 221/08
6 T 221/08Kantonsgericht04.03.2009
Regest
§ 851 c Abs. 2 ZPO führt nicht dazu, dass die Pfändungsfreigrenze um die monatlich zu leistenden Beträge für eine Versicherrung im Sinne von Abs. 1 der Vorschrift zu erhöhen ist.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 T 221/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-04
Aktenzeichen: 6 T 221/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0304.6T221.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: § 851 c ZPO
Leitsätze
§ 851 c Abs. 2 ZPO führt nicht dazu, dass die Pfändungsfreigrenze um die monatlich zu leistenden Beträge für eine Versicherrung im Sinne von Abs. 1 der Vorschrift zu erhöhen ist.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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