Landgericht Bonn, 2009-03-04, 5 S 289/08

5 S 289/08Kantonsgericht04.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 289/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 5 S 289/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0304.5S289.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 21.10.08 - 10 C 131/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1,765,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.08 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 229,55 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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