Landgericht Bonn, 2008-10-17, 18 O 151/08

18 O 151/08Kantonsgericht17.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 18 O 151/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-17

Aktenzeichen: 18 O 151/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1017.18O151.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner einen Betrag von 328,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2006 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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