8 S 95/08•Landgericht Bonn, 2008-10-02, 8 S 95/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 95/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-02
Aktenzeichen: 8 S 95/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1002.8S95.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: § 249 BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 116 C 566/07 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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