Landgericht Bonn, 2008-10-02, 8 S 95/08

8 S 95/08Kantonsgericht02.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 8 S 95/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-02

Aktenzeichen: 8 S 95/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:1002.8S95.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: § 249 BGB

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.04.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 116 C 566/07 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.