7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07•Landgericht Bonn, 2008-09-25, 7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07
Landgericht Bonn, 2008-09-25, 7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07
7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07Kantonsgericht25.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-25
Aktenzeichen: 7 KLs - 41 Js 115/01 - 34/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0925.7KLS41JS115.01.34.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Untreue in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 10 Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Für den Fall des Widerrufs der Strafaussetzung gelten 4 Monate der Strafe als bereits vollstreckt.
Von den Kosten des Verfahrens und den notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse 1/3, im Übrigen trägt sie der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften:
§§ 266 Abs. 1, 53, 56 Abs. 2 StGB
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