6 S 62/08•Landgericht Bonn, 2008-09-19, 6 S 62/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 6 S 62/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-19
Aktenzeichen: 6 S 62/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0919.6S62.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: die 6. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten vom 04.03.2008 gegen das am 22.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Waldbröl - 14 C 211/06 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 2.500,00 €.
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