13 O 196/07•Landgericht Bonn, 2008-09-09, 13 O 196/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 13 O 196/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-09
Aktenzeichen: 13 O 196/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0909.13O196.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, 19.267,24 EUR aus der Klageforderung an die P Versicherungs-Gesellschaft a.G., vertreten durch den Vorstand, C-Straße, ####1 I zur Schadensnummer ## KG ##.##-#######-### zu zahlen sowie an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.03.2007 und vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 511,58 EUR zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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