8 S 24/08•Landgericht Bonn, 2008-08-26, 8 S 24/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 24/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-26
Aktenzeichen: 8 S 24/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0826.8S24.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: §§ 651c, 651d, 638 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 09.01.2008, Az.: 11 C 317/07, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 568,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 58 Prozent und die Beklagte zu 43 Prozent; die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 82 Prozent und die Beklagte zu 18 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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