5 T 123/08•Landgericht Bonn, 2008-08-25, 5 T 123/08
Landgericht Bonn, 2008-08-25, 5 T 123/08
5 T 123/08Kantonsgericht25.08.2008
Regest
Für eine Präklusion im Sinne von § 43 ZPO reicht die Einreichung eines auf den Streitgegenstand bezogenen Schriftsatzes bei Gericht aus.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 T 123/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-25
Aktenzeichen: 5 T 123/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0825.5T123.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 43 ZPO
Leitsätze
Für eine Präklusion im Sinne von § 43 ZPO reicht die Einreichung eines auf den Streitgegenstand bezogenen Schriftsatzes bei Gericht aus.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers zu 2), Herrn H, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 02.07.2008 – 86 (15 C 409/07) 28/08 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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