Landgericht Bonn, 2008-08-25, 5 T 123/08

5 T 123/08Kantonsgericht25.08.2008

Regest

Für eine Präklusion im Sinne von § 43 ZPO reicht die Einreichung eines auf den Streitgegenstand bezogenen Schriftsatzes bei Gericht aus.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 T 123/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-25

Aktenzeichen: 5 T 123/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0825.5T123.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Normen: § 43 ZPO

Leitsätze

Für eine Präklusion im Sinne von § 43 ZPO reicht die Einreichung eines auf den Streitgegenstand bezogenen Schriftsatzes bei Gericht aus.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers zu 2), Herrn H, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 02.07.2008 – 86 (15 C 409/07) 28/08 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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