Landgericht Bonn, 2008-08-20, 22 KLs 13/08

22 KLs 13/08Kantonsgericht20.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs 13/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-20

Aktenzeichen: 22 KLs 13/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0820.22KLS13.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Normen: §§ 174 Abs.1 Nr.1, 176 Abs.1, 176 a Abs.2 Nr.1, 22, 23, 49 Abs.1, 52, 53 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 22 Fällen,

wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 2 Fällen und

wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 74 Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen und seine eigenen Auslagen.

  • §§ 174 Abs.1 Nr.1, 176 Abs.1, 176 a Abs.2 Nr.1, 22, 23, 49 Abs.1, 52, 53 StGB -

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