22 KLs 13/08•Landgericht Bonn, 2008-08-20, 22 KLs 13/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 22 KLs 13/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-20
Aktenzeichen: 22 KLs 13/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0820.22KLS13.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Normen: §§ 174 Abs.1 Nr.1, 176 Abs.1, 176 a Abs.2 Nr.1, 22, 23, 49 Abs.1, 52, 53 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 22 Fällen,
wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 2 Fällen und
wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 74 Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen und seine eigenen Auslagen.
- §§ 174 Abs.1 Nr.1, 176 Abs.1, 176 a Abs.2 Nr.1, 22, 23, 49 Abs.1, 52, 53 StGB -
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