3 O 65/08•Landgericht Bonn, 2008-07-29, 3 O 65/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 3 O 65/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-29
Aktenzeichen: 3 O 65/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0729.3O65.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich der Gerichtskosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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