Landgericht Bonn, 2008-07-29, 3 O 65/08

3 O 65/08Kantonsgericht29.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 65/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-29

Aktenzeichen: 3 O 65/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0729.3O65.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung hinsichtlich der Gerichtskosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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