21 Qs 80/08•Landgericht Bonn, 2008-07-02, 21 Qs 80/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 21 Qs 80/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-02
Aktenzeichen: 21 Qs 80/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0702.21QS80.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss aufgehoben.
Rechtsanwalt Y, I Wall #, ####1 S, wird der Beschwerdeführerin gemäß § 140 Abs. 2 StPO mit Wirkung vom 10.03.2008 zum Pflichtverteidiger bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beschwerdeführerin darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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