Landgericht Bonn, 2008-07-02, 21 Qs 80/08

21 Qs 80/08Kantonsgericht02.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 21 Qs 80/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-02

Aktenzeichen: 21 Qs 80/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0702.21QS80.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss aufgehoben.

Rechtsanwalt Y, I Wall #, ####1 S, wird der Beschwerdeführerin gemäß § 140 Abs. 2 StPO mit Wirkung vom 10.03.2008 zum Pflichtverteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beschwerdeführerin darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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