30 T 40/08•Landgericht Bonn, 2008-06-24, 30 T 40/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 30 T 40/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 30 T 40/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0624.30T40.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Normen: § 335 Abs. 4 + 5 HGB; § 139 II FGG
Tenor
Die sofortige Beschwerde vom 29.05.2008 gegen die unter dem 21.05.2008 getroffene Ordnungsgeldentscheidung des Bundesamtes für Justiz wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.