Landgericht Bonn, 2008-05-16, 3 O 503/07

3 O 503/07Kantonsgericht16.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 503/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-16

Aktenzeichen: 3 O 503/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0516.3O503.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.