5 S 190/05•Landgericht Bonn, 2008-05-14, 5 S 190/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 5 S 190/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-14
Aktenzeichen: 5 S 190/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0514.5S190.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: § 249 StPO
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. Juli 2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts Königswinter – 3 C 192/04 – abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 863,28 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.