Landgericht Bonn, 2008-05-13, 4 T 126/08

4 T 126/08Kantonsgericht13.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 126/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-13

Aktenzeichen: 4 T 126/08

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0513.4T126.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 15.10.2007 dahin abgeändert, dass die laufenden Leistungen der Schuldnerin aus dem Rentenversicherungsvertrag bei der Drittschuldnerin mit der Nummer #####/#### nach Maßgabe von § 851c ZPO in Verbindung mit der Tabelle zu § 850c Abs. 3 ZPO in der jeweils gültigen Fassung gepfändet werden.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.

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