Landgericht Bonn, 2008-05-08, 12 O 196/07

12 O 196/07Kantonsgericht08.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 12 O 196/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-08

Aktenzeichen: 12 O 196/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0508.12O196.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 117.000,00 € zu zahlen nebst 8,5 % Zinsen von 59.500,00 € ab dem 26.06.2007, sowie 57.500,00 € ab dem 01.05.2007 und sowie 2.00,00 € für die Zeit vom 01.05. – 10.08.2007.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Die Drittwiderklage wird als unzulässig zurück gewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  5. Das Urteil ist zu Gunsten der Klägerin gegen Sicherheitsleistung, die durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar; der Kostenausspruch ist zu Gunsten der Drittwiderbeklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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