12 O 196/07•Landgericht Bonn, 2008-05-08, 12 O 196/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 12 O 196/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-08
Aktenzeichen: 12 O 196/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0508.12O196.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 117.000,00 € zu zahlen nebst 8,5 % Zinsen von 59.500,00 € ab dem 26.06.2007, sowie 57.500,00 € ab dem 01.05.2007 und sowie 2.00,00 € für die Zeit vom 01.05. – 10.08.2007.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Die Drittwiderklage wird als unzulässig zurück gewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
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Das Urteil ist zu Gunsten der Klägerin gegen Sicherheitsleistung, die durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar; der Kostenausspruch ist zu Gunsten der Drittwiderbeklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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