15 O 485/07•Landgericht Bonn, 2008-05-02, 15 O 485/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 15 O 485/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-02
Aktenzeichen: 15 O 485/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0502.15O485.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 272.000,- € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückauflassung des mit dem notariellen Kaufvertrag vom 23.03.2005 vor dem Notar T, Ur-Nr. ###/####, veräußerten Hausgrundstücks, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts B von D, Blatt ##, Gemarkung D, Flur #, Flurstück ##, Gebäude und Freifläche, Wohnen, Grünland, A 4, Größe 1324 m2.
lm übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens LG Bonn, Az. 15 OH #/07, tragen die Kläger zu 14 % und der Beklagte zu 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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