Landgericht Bonn, 2008-04-22, 10 O 409/07

10 O 409/07Kantonsgericht22.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 10 O 409/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-22

Aktenzeichen: 10 O 409/07

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0422.10O409.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

I.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand vom 17.04.2008 gegen die Versäumung der Einspruchsfrist bezüglich des am 10.03.2008 verkündeten Versäumnisurteils der Kammer ‑ 10 O 409/07 ‑ wird zurückgewiesen.

II.

Der Einspruch des Klägers vom 27.03.2008 gegen das Versäumnisurteil der Kammer vom 10.03.2008 – 10 O 409/07 – wird als unzulässig verworfen.

III.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.