10 O 409/07•Landgericht Bonn, 2008-04-22, 10 O 409/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 409/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-22
Aktenzeichen: 10 O 409/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0422.10O409.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand vom 17.04.2008 gegen die Versäumung der Einspruchsfrist bezüglich des am 10.03.2008 verkündeten Versäumnisurteils der Kammer ‑ 10 O 409/07 ‑ wird zurückgewiesen.
II.
Der Einspruch des Klägers vom 27.03.2008 gegen das Versäumnisurteil der Kammer vom 10.03.2008 – 10 O 409/07 – wird als unzulässig verworfen.
III.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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