10 O 61/08•Landgericht Bonn, 2008-04-02, 10 O 61/08
Landgericht Bonn, 2008-04-02, 10 O 61/08
10 O 61/08Kantonsgericht02.04.2008
Regest
Der Anspruch auf Rückauflassung eines Grundstücks aus einem Treuhandvertrag ist schuldrechtlicher und nicht dinglicher Natur
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 61/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-02
Aktenzeichen: 10 O 61/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0402.10O61.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, Art. 6 Nr. 4 EuGVVO
Leitsätze
Der Anspruch auf Rückauflassung eines Grundstücks aus einem Treuhandvertrag ist schuldrechtlicher und nicht dinglicher Natur
Tenor
wird der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 08.02.2008 zurückgewiesen.
Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).
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