24 Ks 74/07 LG Bonn 920 Js 642/07 StA Bonn•Landgericht Bonn, 2008-03-27, 24 Ks 74/07 LG Bonn 920 Js 642/07 StA Bonn
Landgericht Bonn, 2008-03-27, 24 Ks 74/07 LG Bonn 920 Js 642/07 StA Bonn
24 Ks 74/07 LG Bonn 920 Js 642/07 StA BonnKantonsgericht27.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 24 Ks 74/07 LG Bonn 920 Js 642/07 StA Bonn — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-27
Aktenzeichen: 24 Ks 74/07 LG Bonn 920 Js 642/07 StA Bonn
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0327.24KS74.07LG.BONN9.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Tatmesser wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
- §§ 211, 224 Abs. 1 Nr. 2 ,223, 21, 53, 54, 74 StGB -
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