7 O 356/07•Landgericht Bonn, 2008-03-14, 7 O 356/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 7 O 356/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-14
Aktenzeichen: 7 O 356/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0314.7O356.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist – wegen der Kosten – für die Beklagten gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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