10 O 14/07•Landgericht Bonn, 2008-02-18, 10 O 14/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 10 O 14/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-18
Aktenzeichen: 10 O 14/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0218.10O14.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 7 I , 17 II StVG
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.689,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 9.216,83 EUR seit dem 04.01.2007 und aus weiteren 1.473,00 EUR seit dem 15.12.2007 zu zahlen.
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Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 1.087,90 EUR nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.01.2007 als vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
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Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 83 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des für den jeweiligen Beklagten insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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