8 S 195/07•Landgericht Bonn, 2008-01-29, 8 S 195/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 8 S 195/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-29
Aktenzeichen: 8 S 195/07
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0129.8S195.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 23.08.2007, Az. 113 C 332/06 teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin über die durch das Urteil des Amtsgerichts Siegburg bereits zuerkannten 464,06 € nebst 81,43 € vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten hinaus weitere 880, 11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2006 sowie weitere 20,94 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.10.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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