11 O 132/06•Landgericht Bonn, 2008-01-08, 11 O 132/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 11 O 132/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-08
Aktenzeichen: 11 O 132/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0108.11O132.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, soweit über diese noch nicht entschieden ist, werden den Klägerinnen je zu 1/2 auferlegt. Die Nebenintervenientin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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