Landgericht Bonn, 2008-01-08, 11 O 132/06

11 O 132/06Kantonsgericht08.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 132/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-08

Aktenzeichen: 11 O 132/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0108.11O132.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klagen werden als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, soweit über diese noch nicht entschieden ist, werden den Klägerinnen je zu 1/2 auferlegt. Die Nebenintervenientin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.