4 Ks 66/07 LG Bonn 930 Js 857/07 StA Bonn•Landgericht Bonn, 2007-12-06, 4 Ks 66/07 LG Bonn 930 Js 857/07 StA Bonn
Landgericht Bonn, 2007-12-06, 4 Ks 66/07 LG Bonn 930 Js 857/07 StA Bonn
4 Ks 66/07 LG Bonn 930 Js 857/07 StA BonnKantonsgericht06.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bonn — 4 Ks 66/07 LG Bonn 930 Js 857/07 StA Bonn — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-06
Aktenzeichen: 4 Ks 66/07 LG Bonn 930 Js 857/07 StA Bonn
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:1206.4KS66.07LG.BONN93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 große Strafkammer -als Schwurgericht-
Tenor
für R e c h t erkannt:
Der Angeklagte wird wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und wegen Mordes zu
lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe
verurteilt.
Seine Schuld wiegt besonders schwer.
Das Tatmesser wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
- §§ 239 Abs. 1, 212, 211, 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 52, 53, 54, 57 a, 57 b, 74 StGB –
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