Landgericht Bonn, 2007-05-04, 1 O 418/06

1 O 418/06Kantonsgericht04.05.2007

Regest

Zahlungen auf ein vor Beginn des Dreimonatszeitraums wirksam erworbenen Pfandrecht sind insolvenzfest und unterliegen nicht der Aufrechnung, selbst wenn die Zahlung selbst erst innerhalb des Dreimonatszeitraums erfolgt.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 418/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-04

Aktenzeichen: 1 O 418/06

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2007:0504.1O418.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: § 143 Abs. 1 InsO, § 140 InsO, § 131 InsO, § 829 ZPO, § 281 BGB, § 819 BGB

Leitsätze

Zahlungen auf ein vor Beginn des Dreimonatszeitraums wirksam erworbenen Pfandrecht sind insolvenzfest und unterliegen nicht der Aufrechnung, selbst wenn die Zahlung selbst erst innerhalb des Dreimonatszeitraums erfolgt.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.332,30 € zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt an den Kläger Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz seit dem 01.12.2004 aus einem Betrag in Höhe von 9.332,30 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 44% und der Beklagte zu 56%.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Bei Ziffer 2 und 3 des Urteils kann der Beklagte die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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